Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Archiv, das medizinische Daten von Patienten speichert und von Ärzten oder Krankenkassen verwaltet wird. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung der bisherigen Papierdokumentation von Gesundheitsdaten. Die Idee einer elektronischen Patientenakte wird seit 20 Jahren diskutiert und soll nun endlich für alle Wirklichkeit werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordert mehr Engagement beim Einsatz der ePA und betont, dass die Digitalisierung ein wichtiger Bestandteil der modernen Medizin sei.

Die ePA soll eine einfache Möglichkeit bieten, medizinische Daten von verschiedenen Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen zentral zu speichern und verfügbar zu machen. Auf diese Weise soll die Behandlung von Patienten einfacher und effektiver gestaltet werden, da Ärzte und medizinisches Personal auf alle relevanten Informationen zugreifen können, ohne die Patienten immer wieder nach ihren Krankheitsgeschichten zu fragen.

Die ePA wurde 2021 zunächst als freiwilliges Angebot über Smartphone-Apps für die 74 Millionen gesetzlich Versicherte eingeführt. Von der Möglichkeit zum Widerspruch machen jedoch laut einer Umfrage hierzulande insgesamt 31 Prozent der Betroffenen Gebrauch. Um die ePA für alle verbindlich zu machen, wurde das Opt-out-Prinzip beschlossen: Wer nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch Teil der ePA. Ende 2024 soll die ePA daher für alle verbindlich sein.
Zum aktuellen Stand nutzen laut Bitkom Umfrage gerade mal 6 % der Ärtze die ePA und lediglich 1 % der Patienten haben sich aktiv für die ePA entschieden.

statista epa

de.statista.de (2023): Diagnose Digitalisierungsdefizit, [online] https://de.statista.com/infografik/29510/nutzung-von-epatientenakte-und-erezept/ [21.03.2023].

Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung der ePA ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Daten sicher und vertraulich gespeichert und übertragen werden. Auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz muss gewährleistet sein.

Aus unserer Sicht gibt es folgende datenschutzrelevanten Themen, die unbedingt bei der Umsetzung thematisiert werden müssen:

  • Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten: Die ePA enthält eine Vielzahl von sensiblen Gesundheitsdaten, die nur für medizinisches Personal und Patienten zugänglich sein sollten. Es besteht jedoch das Risiko, dass Dritte wie Arbeitgeber oder Versicherungen unerlaubten Zugriff auf diese Daten erhalten.
  • Datensicherheit: Die ePA muss sicher vor unbefugtem Zugriff und Datenverlust geschützt sein. Die Daten dürfen nur verschlüsselt und nur von autorisierten Personen eingesehen werden können.
  • Einwilligung der Patienten: Die Nutzung der ePA erfordert die Zustimmung der Patienten. Die Patienten müssen vollständig darüber informiert werden, wie ihre Daten verwendet werden, wer darauf zugreifen kann und wie sie geschützt werden.
  • Datensparsamkeit: Die ePA sollte nur diejenigen Informationen enthalten, die für eine effektive medizinische Behandlung benötigt werden. Es dürfen keine unnötigen Daten gesammelt oder gespeichert werden.
  • Haftung: Bei Datenschutzverletzungen oder Datenlecks müssen klare Verantwortlichkeiten und Haftungsregeln definiert werden, um die Privatsphäre der Patienten zu schützen und die Konsequenzen für Verstöße gegen den Datenschutz zu klären.

Die ePA soll in Zukunft auch bei den Patienten selbst verfügbar sein, die sich nicht mit der Einrichtung beschäftigen möchten. Sie kann und soll von den Ärzten zum Austausch von Informationen genutzt werden. Laut Lauterbach wird die ePA künftig auch einfachere Datenstrukturen unterstützen, um eine breitere Nutzung zu ermöglichen. Für den Anfang wird es möglich sein, einfach PDF- oder Word-Dateien einzuspeisen. Künftig wird auch jeder behandelnde Arzt Zugang zu der Akte bekommen, solange der Patient nicht widerspricht.

Zusammenfassend ist die ePA ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland ist. Sie bietet eine zentrale Plattform zur Speicherung und zum Austausch von medizinischen Daten, um die Behandlung von Patienten zu verbessern. Allerdings müssen die Datenschutzbedenken ernst genommen werden und es muss sichergestellt sein, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und dass die ePA für alle leicht zugänglich und einfach zu nutzen ist.

Als IT-Dienstleister für Ärzte unterstützen wir Sie zu diesem Thema und sind bei der Umsetzung behilflich. Sie können uns uns jederzeit gerne kontaktieren und einen Termin zu einem kostenlosen Erstgespräch buchen.